Wählen zu können, das ist in der Theorie ein Menschenrecht, in der Praxis handelt es sich um in den jeweiligen Nation mögliche Beteiligungsformen. Was Ihr aber machen könnte: Setzt Euch dafür ein, dass alle Menschen an ihrem Lebensmittelmittelpunkt wählen können, unabhängig ihrer Staatsangehörigkeiten. Beispielsweise könnt Ihr Euch im Interationsrat engagieren, mit Politiker*innen vor Ort ins Gespräch kommen, Petitionen mitinitieren – es ist ein langer Weg, aber wir schaffen das – CHAKA!
Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
- Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes
unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. - Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
- Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt;
dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit
geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck
kommen.
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