6. Bildung (KITA, Schulen, Übergang Schule Beruf, Studium)

Unser Ziel ist Bildungsgerechtigkeit in allen Bereichen, für alle Altersgruppen, d.h. Chancengleichheit herzustellen, die sich an tatsächlichen Lebensumständen orientiert. Je nach Bildungsbereich bedarf es dazu entsprechender Ziele.

6.1 KITAs und KIGAs

  • KITAs und KIGAs sollen beitragsfrei sein. Tagesmütter und Tagesväter sind kein gleichwertiger „Ersatz“ für einen KITA/KIGA Platz, weswegen der KITA und KIGA-Ausbau weiter forciert werden soll;
  • Es bedarf mehr bilingualer Kindergärten und Schulen (von Grund- bis Weiterführende Schule);
  • Mehrsprachige Betreuungsangebote in Einrichtungen müssen etabliert sowie mehrsprachige Potenziale von Mitarbeitenden und aus Familien genutzt werden, um sie in die Elternarbeit (Elternkreisen, Elternabenden usw.) einzubeziehen. Es gilt die Partizipation zu erhöhen;
  • Für die Anmelde- und Bewerbungsverfahren für KITAs braucht es mehr Unterstützung für Eltern und Erziehungsberechtigte, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geltend machen zu können (z.B. im Umgang mit dem Little-Bird-Portal), durch konkrete Verweise auf bereits existierende mehrsprachige Anlauf- und Beratungsstellen wie Elternbüros und -cafés;
  • Ausbau der Betreuungsplätze für U3-Kinder (Kleinkinder ab sechs Monaten bis drei Jahre) durch die Einbindung weiterer sozialer Einrichtungen, die bereits essenzielle Beiträge für eine lückenlose Übergangsbetreuung gewährleisten. Mit ihren Angeboten erleichtern sie nicht nur den (Wieder-)Einstieg in den Bildungs- und Arbeitsmarkt für Eltern und Erziehungsberechtigte, sondern bereiten auch den Übergang ihrer Kinder von privater Betreuung in die KITA vor. Allerdings benötigt es strukturelle Förderung, damit die Betreuungsangebote nicht von Projektlaufzeiten abhängig sind, sondern ihre Ausgestaltung und damit auch die Weiterentwicklung von pädagogischen Konzepten finanziell sichergestellt werden kann. Anzuführen sind hier Brückenprojekte, die an das städtische Stufenkonzept Frühe Bildung angegliedert sind (zum Beispiel U3-Kinderbetreuungsangebote bei Sprachkursträgern). Eine weitere Verzahnung kann dann entstehen zwischen sozialen Einrichtungen, die Brückenprojekte anbieten, und KITAs – zum Beispiel durch gegenseitige Besuche, gemeinsame Projekte und Ausflüge in den jeweiligen Stadtteilen – sodass Partizipationsmöglichkeiten über die Alltagswelt der jeweiligen Einrichtung hinausgehen und die Gestaltung als Teil der vielfältigen Stadtgesellschaft von Klein auf als Bestandteil des alltäglichen Miteinanders gelebt wird.

6.2 Schule

  • Ausbau der Offenen Ganztagsschulen (OGS) Plätze durch Einbindung weiterer sozialer Einrichtungen im Umfeld der jeweiligen Schulen. Einerseits können so mehr Kinder betreut werden, andererseits soziale Einrichtungen eine strukturelle Förderung erhalten. Damit werden auch Kooperationen zwischen Schulen und freien Trägern verstärkt und schulische und außerschulische Bildungsangebote besser miteinander verzahnt.
  • Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen
  • Die Elternarbeit soll verstärkt werden, um sowohl Mitspracherechte als auch Beschwerdemöglichkeiten bei der Stadtverwaltung zu ermöglichen.
  • Wir treten dafür ein, dass Schüler*innen aller Konfessionen in Primar- und Sekundarstufe gemäß den Vorgaben des Landes jeweils ihren gewünschten Religionsunterricht oder Ethik-Unterricht bekommen können. Aus dem Grundrecht auf Religionsfreiheit leitet sich auch das Recht ab, Moscheen zu errichten, die sich nicht verstecken müssen. Im Zuge der Chancengleichheit für alle Religionsgemeinschaften begrüßen wir die Einrichtung des islamischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG und die Einrichtung eines zusätzlichen Ethik-Unterrichtes. Hierzu fordern wir perspektivisch in Deutschland mehr ausgebildete Lehrer*innen für islamische Religion und die Einrichtung eines islamisch-theologischen Lehrstuhls an der Universität zu Köln.
  • Demokratiebildung ist eine Querschnittsaufgabe aller Schulen. Der Lehrplan muss um bestimmte schulische und außerschulische Projekte ergänzt werden, die gezielt zum Demokratieverständnis beitragen.
  • Langfristig soll der Lehrplan insbesondere im Bereich der Fremdsprachen erweitert werden, um das fremdsprachliche Angebot zu erweitern und damit die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Fremdsprachen zu fördern und strukturell zu verankern. Das Angebot an neuen schulisch repräsentierten Fremdsprachen richtet sich dabei an den tatsächlich vorhandenen Fremdsprachen in der Gesellschaft. So können mit der Zeit bspw. auch Arabisch, Türkisch, Russisch, Kurdisch, Polnisch in das fremdsprachliche Angebot einfließen und erhalten damit eine kulturelle und Bildungsrelevante Aufwertung.

6.3 Studium

Rechte von Studierenden stärken

Wir fordern die gleichen Rechte für Studierende aus und außerhalb der EU. Langfristig soll die Regelung, dass Nicht-EU Studierende insgesamt nur 120 Tage oder 240 halbe Tage im Kalenderjahr arbeiten dürfen, wegfallen. Bis dahin soll die Berechnung der Arbeitstage erweitert werden: Jeder Arbeitstag mit mehr als acht Arbeitsstunden soll als ganzer Tag gezahlt werden und jeder Arbeitstag mit bis zu sechs Arbeitsstunden als halber Tag. Ebenso sollen freiwillige Praktika nicht mehr unter die 120/240-Tage-Regel fallen und unabhängig der Regelung möglich sein.

Studienabschlüsse anerkennen

Die im Ausland abgeschlossenen Studien und Ausbildungen sollen in Deutschland schneller und gezielter anerkannt werden. Eine schnellere Anerkennung muss fokussiert werden, damit ausländische Abschlüsse schneller zum Arbeiten innerhalb Deutschlands befähigen und Perspektiven eröffnen. Insbesondere die Kompetenzfeststellungsprüfung, die zurzeit nur in wenigen IHK und HK Berufen möglich ist, soll auf Berufe ausgeweitet werden, die durch einen Studienabschluss erworben worden sind.

Die Bedingungen um die dafür notwendigen Dokumente und Informationen (Ausweise, Übersetzungen, Beglaubigungen) zu beschaffen, müssen verbessert und erleichtert werden. Wir fordern bedürfnisorientiertere und schnellere Abläufe in Anerkennungsverfahren und setzen dabei auf das Einbeziehen von migrantisch positioniertem Expert*innenwissen in den jeweiligen Bereichen (siehe 2. Stadtverwaltung)

6.4 Erwachsenenbildung

  • Zugang zur Sprachförderung ausbauen, indem auch Menschen mit einer sogenannten „Bleibeperspektive“ einen Integrationskurs besuchen können.
  • Außerdem streben wir den Ausbau der Kinderbetreuung in weiterführenden Sprachkursangeboten (B2-Kurse) an, damit allen Erziehungsberechtigten die Möglichkeit zur Verfügung steht, diese Kurse zu nutzen.

6.5 Übergang in das Rentenalter

Wir fordern eine strukturelle Erleichterung und finanzielle Absicherung des Übergangs von der Berufstätigkeit in das Rentenalter.

  • bedingungslose Grundrente bzw. Rentenaufstockung
  • schrittweiser Austritt aus dem beruflichen Alltag, zum Beispiel bei Erwerbstätigkeit in vollem Umfang
  • generationenübergreifende Wohn-, Lebens- und Bildungsangebote, wie bspw. das Projekt „Wohnpartnerschaften zwischen den Generationen“
  • Partizipations- und Mitgestaltungsmöglichkeiten auch in höherem Alter zum Beispiel trotz eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten