11. Arbeit

Neben den im Ausland abgeschlossenen Studien und Ausbildungen (siehe 5.4) sollen auch berufliche Qualifikationen (Lohn- und Erwerbstätigkeit, Beschäftigung) sowie Berufserfahrungen in Deutschland entsprechend äquivalent übersetzt und anerkannt werden – das gilt sowohl für den „ersten“ und „zweiten“ Arbeitsmarkt (Staat und freie Marktwirtschaft) als auch für den „Dritten Sektor“ (Verbände, Gewerkschaften, lokale Vereine, Initiativen, selbstorganisierte Gruppen, Selbsthilfegruppen, Ehrenamt). Wir fordern eine Anerkennung von „gemeinwohlorientierten“ Tätigkeiten, auch wenn sie im Vorfeld nicht gesetzlich, berufsspezifisch oder vertraglich differenziert festgeschrieben und einheitlich geregelt worden sind (Formen der Anerkennung als Praktika, Freiwilligendienst, bürgerschaftliches bzw. ehrenamtliches Engagement, Projektarbeiten, selbstständigen Arbeiten, etc.).

Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Neu-Ankommende soll erleichtert werden. Dafür müssen Strukturen geschaffen werden, um bisherige Qualifikationen schneller angleichen zu können. Eine Möglichkeit ist die Einführung eines bezahlten Praktikums bzw. verkürzte Ausbildung mit 1,5 Jahren Dauer. Damit werden vorhandene fachliche Kompetenzen anerkannt und die noch fehlenden sprachlichen Kompetenzen können zielgerichtet, d.h. in den Fachbereichen selbst, nachgeholt werden. Diese Art Praktikum wäre eine strukturelle Möglichkeit ausländische Arbeits- und Bildungsverläufe wertzuschätzen und würde gleichzeitig eine personen- und bedarfsorientierte Angleichung der verschiedenen Verläufe ermöglichen. Außerdem wird Menschen mit berufsqualifizierendem Abschluss ohne Jobperspektive der Quereinstieg damit erleichtert. Dieses ausbildungsähnliche Praktikum muss entsprechend bezahlt werden. Praktische und / oder theoretische einheitliche Tests schließen diese Einstiegsmaßnahme ab. Für Menschen ohne berufsqualifizierenden Abschluss gelten die normalen schulischen Bedingungen. Unternehmen, die diese Chancen anbieten, könnten bezuschusst werden.

Wir streben eine Flexibilisierung der geregelten wöchentlichen Arbeitszeit und gleichzeitig eine Verringerung der gesetzlich vorgesehenen Regelarbeitszeit auf 30 Stunden an. Mehrarbeit soll weiterhin möglich sein, doch die Teilzeitarbeit soll grundsichernd sein, d.h. dass es ein Mindestlohn gibt, der dieser Grundsicherung bei 30 Arbeitsstunden die Woche möglich macht.

Zeitarbeitsfirmen sollen auf Dauer abgeschafft werden und das Jobcenter noch stärker als Arbeitsvermittler aufgestellt werden. Auch dafür braucht es mehr Personal, um bedürfnisorientiert zu arbeiten. Der Vermittlungsdruck darf nicht auf die Jobsuchenden abgewälzt werden. Wir wollen weg von dem Prinzip des Forderns und hin zum Prinzip der Förderung. Deshalb stellen wir die Forderung, Vermittlungsangebote stärker an den Bedarfen und Kompetenzen der Jobsuchenden auszurichten. Die ausschlaggebende Frage ist hier: Was braucht ein Mensch, um arbeiten gehen zu können?